Kinderdepot und Frühstart-Rente2026-09-05T09:05:21+02:00

Kinderdepot und
Frühstart-Rente

Kinderdepot und Frühstart-Rente

Für Kinder ist Zeit der stärkste Hebel: Aus kleinen Beträgen wird über zwei Jahrzehnte ein spürbares Vermögen.
Starten Sie heute mit einem Depot auf den Namen Ihres Kindes – die geplante Frühstart-Rente kommt ab 2027 obendrauf.

Auch für Großeltern und Paten, die sich beteiligen möchten.

Der beste Zeitpunkt ist immer jetzt!

Bei der Geldanlage für Kinder ist nicht die Höhe der Sparrate entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Beginns. Wer früh anfängt, schenkt seinem Kind etwas, das sich später nicht nachholen lässt: Zeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Zeit nutzen – heute mit einem Depot auf den Namen Ihres Kindes, ab 2027 ergänzt um die staatliche Frühstart-Rente.

Ab kleinen Beträgen

Schon zweistellige Sparraten wirken über 18 Jahre erheblich.

Steuerlich clever

Kinder haben eigene Freibeträge – Erträge bleiben oft steuerfrei.

Frühstart-Rente

Geplant: 10 € monatlich vom Staat vom 6. bis 18. Lebensjahr.

Es gehört Ihrem Kind

Rechtlich von Anfang an klar geregelt, verfügbar ab 18.

Unser Angebot

Ein Kinderdepot ist schnell eröffnet – die eigentliche Arbeit liegt davor und danach: in der Wahl einer Strategie, die dreißig Jahre und mehr trägt, in der steuerlichen Gestaltung und in der Frage, wie Sie Ihr Kind an den Umgang mit Vermögen heranführen.

Wir begleiten Familien, Großeltern und Paten dabei seit vielen Jahren. Sie erhalten ein breit gestreutes, kostenbewusst umgesetztes Portfolio auf den Namen des Kindes, eine klare Empfehlung zur Sparrate und eine Betreuung, die mitwächst – bis zu dem Tag, an dem Ihr Kind selbst entscheidet. Und sobald die geplante Frühstart-Rente in Kraft tritt, ordnen wir sie für Sie ein.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen.

Unser Angebot

Ein Kinderdepot ist schnell eröffnet – die eigentliche Arbeit liegt davor und danach: in der Wahl einer Strategie, die dreißig Jahre und mehr trägt, in der steuerlichen Gestaltung und in der Frage, wie Sie Ihr Kind an den Umgang mit Vermögen heranführen.

Wir begleiten Familien, Großeltern und Paten dabei seit vielen Jahren. Sie erhalten ein breit gestreutes, kostenbewusst umgesetztes Portfolio auf den Namen des Kindes, eine klare Empfehlung zur Sparrate und eine Betreuung, die mitwächst – bis zu dem Tag, an dem Ihr Kind selbst entscheidet. Und sobald die geplante Frühstart-Rente in Kraft tritt, ordnen wir sie für Sie ein.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen.

Das Kinderdepot – heute schon beginnen

Ein Kinderdepot lautet auf den Namen des Kindes und wird von den Sorgeberechtigten treuhänderisch verwaltet. Bereits kleine, regelmäßige Beträge entfalten über zwei Jahrzehnte eine erhebliche Wirkung, weil erwirtschaftete Erträge selbst wieder Erträge erzielen. Dieser Zinseszinseffekt ist der eigentliche Hebel – und er lässt sich nur durch einen frühen Start heben, nicht durch eine höhere Rate zehn Jahre später.

Ein zweiter Vorteil wird oft übersehen: Auch Kinder haben eigene steuerliche Freibeträge. Wird das Vermögen auf den Namen des Kindes angelegt, lassen sich Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag nutzen; ein Freistellungsauftrag und – bei geringen eigenen Einkünften – eine Nichtveranlagungsbescheinigung sorgen dafür, dass Erträge in aller Regel steuerfrei bleiben.

Rechtlich ist die Sache von Anfang an eindeutig: Das Vermögen gehört dem Kind. Mit dem 18. Geburtstag gehen Verfügung und Verantwortung vollständig auf Ihr Kind über. Wir empfehlen deshalb, Kinder frühzeitig einzubeziehen – aus einem Depot wird so ganz nebenbei eine Finanzbildung, die kein Schulfach ersetzt.

Anders als eine staatlich geförderte Vorsorge bleibt das Kinderdepot flexibel: Es kann für die Ausbildung, den Führerschein, die erste Wohnung oder eben für den langfristigen Vermögensaufbau eingesetzt werden.

Das Kinderdepot – heute schon beginnen

Ein Kinderdepot lautet auf den Namen des Kindes und wird von den Sorgeberechtigten treuhänderisch verwaltet. Bereits kleine, regelmäßige Beträge entfalten über zwei Jahrzehnte eine erhebliche Wirkung, weil erwirtschaftete Erträge selbst wieder Erträge erzielen. Dieser Zinseszinseffekt ist der eigentliche Hebel – und er lässt sich nur durch einen frühen Start heben, nicht durch eine höhere Rate zehn Jahre später.

Ein zweiter Vorteil wird oft übersehen: Auch Kinder haben eigene steuerliche Freibeträge. Wird das Vermögen auf den Namen des Kindes angelegt, lassen sich Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag nutzen; ein Freistellungsauftrag und – bei geringen eigenen Einkünften – eine Nichtveranlagungsbescheinigung sorgen dafür, dass Erträge in aller Regel steuerfrei bleiben.

Rechtlich ist die Sache von Anfang an eindeutig: Das Vermögen gehört dem Kind. Mit dem 18. Geburtstag gehen Verfügung und Verantwortung vollständig auf Ihr Kind über. Wir empfehlen deshalb, Kinder frühzeitig einzubeziehen – aus einem Depot wird so ganz nebenbei eine Finanzbildung, die kein Schulfach ersetzt.

Anders als eine staatlich geförderte Vorsorge bleibt das Kinderdepot flexibel: Es kann für die Ausbildung, den Führerschein, die erste Wohnung oder eben für den langfristigen Vermögensaufbau eingesetzt werden.

Die Frühstart-Rente – was der Staat plant

Mit der Frühstart-Rente will der Bund Kindern einen finanzierten Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen: Vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes fließen – unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern. Eltern, Großeltern und Paten können zusätzlich einzahlen und den Effekt deutlich verstärken. Die Erträge bleiben steuerfrei; verfügbar ist das Kapital allerdings erst ab dem 65. Lebensjahr des Kindes.

Aktueller Stand: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Geltendes Recht ist er damit noch nicht – Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben zustimmen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Im ersten Schritt profitiert ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020, für den die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berechnet werden soll; weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen. Wurde für ein Kind noch kein Depot eröffnet, ist zunächst eine kollektive Anlage über die Bundesbank vorgesehen.

Für Sie heißt das: Es besteht kein Handlungsdruck, aber es lohnt sich, vorbereitet zu sein. Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren und melden uns, sobald sich für Ihre Familie etwas Konkretes ergibt.

Kinderdepot oder Frühstart-Rente? Am besten beides

Beide Bausteine verfolgen unterschiedliche Ziele, und genau deshalb ergänzen sie sich.

Die Frühstart-Rente ist Altersvorsorge im engeren Sinn: staatlich gefördert, steuerlich begünstigt – und bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Ihr Wert liegt in der außerordentlich langen Laufzeit von rund sechzig Jahren.

Das Kinderdepot ist frei verfügbar und begleitet die Lebensabschnitte, die deutlich früher kommen: Studium, Ausbildung, erste eigene Wohnung. Es steht jedem Kind offen, unabhängig von Jahrgang und Gesetzeslage.

Wer beides kombiniert, sichert die Förderung und behält zugleich Handlungsspielraum. In welchem Verhältnis das für Ihre Familie sinnvoll ist, besprechen wir gern persönlich.

Kinderdepot oder Frühstart-Rente? Am besten beides

Beide Bausteine verfolgen unterschiedliche Ziele, und genau deshalb ergänzen sie sich.

Die Frühstart-Rente ist Altersvorsorge im engeren Sinn: staatlich gefördert, steuerlich begünstigt – und bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Ihr Wert liegt in der außerordentlich langen Laufzeit von rund sechzig Jahren.

Das Kinderdepot ist frei verfügbar und begleitet die Lebensabschnitte, die deutlich früher kommen: Studium, Ausbildung, erste eigene Wohnung. Es steht jedem Kind offen, unabhängig von Jahrgang und Gesetzeslage.

Wer beides kombiniert, sichert die Förderung und behält zugleich Handlungsspielraum. In welchem Verhältnis das für Ihre Familie sinnvoll ist, besprechen wir gern persönlich.

FAQ

Wie ist das Vermögen im Depot geschützt?2026-08-25T14:59:39+02:00

Fondsanteile sind Sondervermögen und bleiben im Eigentum des Kindes – auch bei einer Insolvenz der Depotbank oder eines Emittenten. Das Depot wird bei einer unserer Partnerbanken auf den Namen Ihres Kindes geführt.

Wann kommt mein Kind an das Geld aus der Frühstart-Rente?2026-08-25T14:59:09+02:00

Nach der derzeitigen Planung frühestens mit dem 65. Lebensjahr. Das geförderte Kapital ist für die Altersvorsorge gebunden und steht für frühere Vorhaben nicht zur Verfügung. Für diese Ziele ist das Kinderdepot der passende Weg.

Wird mein bestehendes Kinderdepot automatisch zur Frühstart-Rente?2026-08-25T14:58:41+02:00

Nein. Die staatliche Förderung ist an einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gebunden. Ein frei verfügbares Kinderdepot bleibt davon unberührt und behält seine Flexibilität – beide Bausteine lassen sich problemlos nebeneinander führen.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?2026-08-25T14:58:16+02:00

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Bis dahin können sich Einzelheiten noch ändern – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Wer erhält die Frühstart-Rente?2026-08-25T14:57:50+02:00

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 mit Wohnsitz in Deutschland, jeweils vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Können auch Großeltern oder Paten einzahlen?2026-08-25T14:57:23+02:00

Ja. Ein Kinderdepot kann von mehreren Personen bespart werden – etwa über einen Sparplan der Eltern und zusätzliche Einmalzahlungen zu Geburtstagen. Schenkungsteuerliche Freibeträge sind dabei in aller Regel unproblematisch, sollten bei größeren Beträgen aber mitbedacht werden.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Anlage auf den Namen des Kindes?2026-08-25T14:56:51+02:00

Kinder verfügen über einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. In Verbindung mit einem Freistellungsauftrag und gegebenenfalls einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge in vielen Fällen vollständig steuerfrei. Wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.

Wem gehört das Geld im Kinderdepot?2026-08-25T14:56:18+02:00

Dem Kind. Sie verwalten das Depot als Sorgeberechtigte treuhänderisch und sind dabei an das Wohl des Kindes gebunden. Mit der Volljährigkeit erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen.

Ab welchem Betrag ist ein Kinderdepot sinnvoll?2026-08-25T14:55:48+02:00

Schon ein Sparplan im niedrigen zweistelligen Bereich entfaltet über 18 Jahre eine spürbare Wirkung. Wichtiger als die Höhe ist die Regelmäßigkeit – und der frühe Beginn. Einmalbeträge zu Geburtstagen oder zur Geburt lassen sich jederzeit ergänzen.

Ihr Kontakt zu uns

Sie können sich jederzeit persönlich an uns wenden – mit und ohne Termin. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Geldanlage gerne zur Seite. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Kontakt zu uns

Sie können sich jederzeit persönlich an uns wenden – mit und ohne Termin. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Geldanlage gerne zur Seite. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

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