Altersvorsorge-Depot2026-09-05T08:52:57+02:00

Ihr Altersvorsorgedepot

Ihr Altersvorsorgedepot

Ab 2027 fördert der Staat den Vermögensaufbau fürs Alter mit bis zu 540 € Zulage im Jahr –
erstmals ohne Beitragsgarantie und mit voller ETF-Freiheit. Wir bereiten Ihre Entscheidung vor, damit die Förderung vom ersten Jahr an fließt.

Sie haben bereits ein Depot bei uns? Wir prüfen, wie sich das Altersvorsorgedepot einfügt.

Endlich Vorsorge mit Renditechancen!

Die gesetzliche Rente bleibt ein Fundament – tragfähig allein ist sie für die wenigsten. Mit dem Altersvorsorgedepot schafft der Gesetzgeber ab 2027 erstmals einen staatlich geförderten Weg, die eigene Vorsorge konsequent am Kapitalmarkt aufzubauen: ohne starre Beitragsgarantie, mit klaren Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Wir sorgen dafür, dass daraus eine Strategie wird, die zu Ihrem Leben passt.

Bis zu 540 € Zulage

Staatliche Grundzulage pro Jahr, gestaffelt nach Ihrem Eigenbeitrag.

Auch für Selbstständige

Erstmals sind auch Freiberufler und Selbstständige förderberechtigt.

Zusätzliche Boni

300 € je Kind und Jahr, einmalig 200 € für unter 25-Jährige.

Persönlich statt App

Ihre Strategie besprechen wir am Tisch in Oberkirch, nicht im Chat.

Unser Angebot

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Was auf dem Papier nach Verwaltung klingt, ist in der Sache eine der größten Verbesserungen der privaten Vorsorge seit Jahren: Ihre Beiträge fließen in Fonds und ETFs, der Staat legt Zulagen obendrauf, und die Erträge bleiben bis zur Auszahlung unversteuert.

Wir bereiten Sie schon heute darauf vor. Gemeinsam klären wir, welche Förderung Ihnen zusteht, wie hoch Ihr Eigenbeitrag sinnvollerweise ausfällt und wie sich das Depot in Ihr übriges Vermögen einfügt – von der Anlagestrategie bis zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen. Sobald die ersten zertifizierten Depots verfügbar sind, ist Ihre Entscheidung vorbereitet und die Förderung vom ersten Jahr an gesichert.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen.

Unser Angebot

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Was auf dem Papier nach Verwaltung klingt, ist in der Sache eine der größten Verbesserungen der privaten Vorsorge seit Jahren: Ihre Beiträge fließen in Fonds und ETFs, der Staat legt Zulagen obendrauf, und die Erträge bleiben bis zur Auszahlung unversteuert.

Wir bereiten Sie schon heute darauf vor. Gemeinsam klären wir, welche Förderung Ihnen zusteht, wie hoch Ihr Eigenbeitrag sinnvollerweise ausfällt und wie sich das Depot in Ihr übriges Vermögen einfügt – von der Anlagestrategie bis zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen. Sobald die ersten zertifizierten Depots verfügbar sind, ist Ihre Entscheidung vorbereitet und die Förderung vom ersten Jahr an gesichert.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen.

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der auf Ihren Namen geführt wird. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Riester-Welt: Die verpflichtende Beitragsgarantie entfällt. Dadurch ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich – und damit die Renditechance, die eine Vorsorge über Jahrzehnte überhaupt erst tragfähig macht.

Der Ablauf folgt zwei klaren Phasen. In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig oder in Einmalbeträgen ein, der Staat ergänzt Ihre Beiträge um Zulagen, und Kursgewinne bleiben in dieser Zeit steuerfrei. In der Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr steht Ihnen das aufgebaute Kapital als lebenslange Rente, als Auszahlplan oder in Teilen als Einmalzahlung zur Verfügung – versteuert wird dann nachgelagert, in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben.

Jeder Anbieter muss zusätzlich ein Standarddepot mit einem gesetzlichen Kostendeckel von einem Prozent bereitstellen. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann alternativ ein Produkt mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie wählen. Welche Variante die richtige ist, hängt weniger vom Produkt ab als von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikotragfähigkeit – genau hier setzt unsere Beratung an.

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, der auf Ihren Namen geführt wird. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Riester-Welt: Die verpflichtende Beitragsgarantie entfällt. Dadurch ist eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich – und damit die Renditechance, die eine Vorsorge über Jahrzehnte überhaupt erst tragfähig macht.

Der Ablauf folgt zwei klaren Phasen. In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig oder in Einmalbeträgen ein, der Staat ergänzt Ihre Beiträge um Zulagen, und Kursgewinne bleiben in dieser Zeit steuerfrei. In der Auszahlphase ab dem 65. Lebensjahr steht Ihnen das aufgebaute Kapital als lebenslange Rente, als Auszahlplan oder in Teilen als Einmalzahlung zur Verfügung – versteuert wird dann nachgelagert, in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben.

Jeder Anbieter muss zusätzlich ein Standarddepot mit einem gesetzlichen Kostendeckel von einem Prozent bereitstellen. Wer mehr Sicherheit bevorzugt, kann alternativ ein Produkt mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie wählen. Welche Variante die richtige ist, hängt weniger vom Produkt ab als von Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikotragfähigkeit – genau hier setzt unsere Beratung an.

Das sollten Sie beachten

Staatliche Förderung hat ihren Preis in Form von Bindung. Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist zweckgebunden für das Alter: Eine Auszahlung ist frühestens ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen, und wer vorher darüber verfügt, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Deshalb gehört das Altersvorsorgedepot in eine Gesamtplanung – nicht daneben. Es ersetzt weder eine ausreichende Liquiditätsreserve noch ein frei verfügbares Depot für mittelfristige Ziele. Bestehende Riester-Verträge behalten übrigens ihren Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgewandelt; ein Wechsel ist nur auf ausdrücklichen Antrag möglich und will gerechnet sein.

Genau diese Abwägungen nehmen wir Ihnen ab. Wir betrachten Ihr Vermögen als Ganzes und ordnen die geförderte Vorsorge dort ein, wo sie den größten Nutzen stiftet.

Ihre staatliche Förderung im Überblick

Die Förderung richtet sich direkt nach dem, was Sie selbst einzahlen – und begünstigt bewusst auch kleinere Sparraten.

  • Grundzulage bis 540 Euro pro Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro.
  • Mindesteigenbeitrag 120 Euro pro Jahr: Zehn Euro im Monat genügen, um überhaupt zulageberechtigt zu sein.
  • Kinderzulage bis 300 Euro je Kind und Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro für Vorsorgende unter 25 Jahren.
  • Steuerlicher Abzug: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Steuerfreies Wachstum: Auf Kursgewinne und Erträge fällt während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an.

Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamtinnen und Beamte, Eltern in der Erziehungszeit – und erstmals auch die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Über die geförderten 1.800 Euro hinaus sind weitere Einzahlungen möglich; sie erhalten zwar keine Zulage, profitieren aber weiterhin von der Steuerstundung.

Was das konkret für Sie bedeutet, hängt von Einkommen, Kindern und Anlagedauer ab. Wir rechnen es mit Ihnen durch, bevor Sie sich festlegen.

Ihre staatliche Förderung im Überblick

Die Förderung richtet sich direkt nach dem, was Sie selbst einzahlen – und begünstigt bewusst auch kleinere Sparraten.

  • Grundzulage bis 540 Euro pro Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro.
  • Mindesteigenbeitrag 120 Euro pro Jahr: Zehn Euro im Monat genügen, um überhaupt zulageberechtigt zu sein.
  • Kinderzulage bis 300 Euro je Kind und Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro für Vorsorgende unter 25 Jahren.
  • Steuerlicher Abzug: Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar.
  • Steuerfreies Wachstum: Auf Kursgewinne und Erträge fällt während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer an.

Förderberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamtinnen und Beamte, Eltern in der Erziehungszeit – und erstmals auch die meisten Selbstständigen und Freiberufler. Über die geförderten 1.800 Euro hinaus sind weitere Einzahlungen möglich; sie erhalten zwar keine Zulage, profitieren aber weiterhin von der Steuerstundung.

Was das konkret für Sie bedeutet, hängt von Einkommen, Kindern und Anlagedauer ab. Wir rechnen es mit Ihnen durch, bevor Sie sich festlegen.

Berechnen Sie hier Ihr Altersvorsorgedepot im Vergleich zur Riester-Rente

FAQ

Was kostet die Beratung bei Ihnen?2026-08-25T14:22:03+02:00

Ein erstes Gespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Wir erläutern Ihnen transparent, welche Kosten im gewählten Produkt anfallen und wie wir vergütet werden.

Wie sicher ist mein Kapital?2026-08-25T14:21:23+02:00

Die im Depot enthaltenen Fondsanteile sind Sondervermögen und bleiben Ihr Eigentum – auch im Insolvenzfall des Anbieters. Das Depot wird auf Ihren Namen bei einer Partnerbank geführt und unterliegt der Aufsicht der BaFin sowie den gesetzlichen Zertifizierungsanforderungen für Altersvorsorgeprodukte.

Komme ich vorzeitig an mein Geld?2026-08-25T14:20:52+02:00

Das Altersvorsorgedepot ist für die Altersvorsorge zweckgebunden. Bei einer vorzeitigen Verfügung entfällt die Förderung, erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Für kurzfristig verfügbares Kapital eignen sich andere Bausteine, die wir mit Ihnen ohnehin abstimmen.

Wann und wie wird ausgezahlt?2026-08-25T14:20:23+02:00

Frühestens ab dem 65. Lebensjahr. Das Kapital kann als lebenslange Rente, über einen Auszahlplan oder anteilig als Einmalzahlung entnommen werden. Besteuert wird nachgelagert, also erst im Ruhestand – meist zu einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Kann ich frei entscheiden, worin investiert wird?2026-08-25T14:19:03+02:00

Innerhalb der zertifizierten Produkte ja. Möglich sind Fonds- und ETF-Lösungen mit einer Aktienquote von bis zu 100 Prozent ebenso wie Varianten mit Beitragsgarantie. Welche Aufteilung zu Ihrem Anlagehorizont passt, ermitteln wir gemeinsam.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?2026-08-25T14:18:25+02:00

Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Eine Übertragung in das Altersvorsorgedepot ist auf Antrag möglich – ob sie sich lohnt, hängt von Garantien, Kosten und Restlaufzeit Ihres Vertrags ab. Wir prüfen das für Sie im Einzelfall.

Wie hoch ist die staatliche Zulage genau?2026-08-25T14:17:42+02:00

Auf die ersten 360 Euro Ihres jährlichen Eigenbeitrags erhalten Sie 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent. Wer den Höchstbetrag ausschöpft, kommt auf 540 Euro Grundzulage im Jahr. Hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige.

Wer ist förderberechtigt?2026-08-25T14:11:51+02:00

Zulageberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, also die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, außerdem Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter, Eltern in der Erziehungszeit sowie pflegende Angehörige. Neu ist, dass auch die meisten Selbstständigen und Freiberufler einbezogen werden.

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?2026-08-25T14:03:21+02:00

Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Die neuen Depots können ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, eine Eröffnung vor diesem Datum ist nicht möglich. Wir bereiten die Entscheidung mit Ihnen vor, damit die Förderung ab dem ersten Jahr vollständig genutzt wird.

Ihr Kontakt zu uns

Sie können sich jederzeit persönlich an uns wenden – mit und ohne Termin. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Geldanlage gerne zur Seite. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

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Sie können sich jederzeit persönlich an uns wenden – mit und ohne Termin. Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen bei all Ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Geldanlage gerne zur Seite. Rufen Sie uns an, oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite. Wir freuen uns auf Sie.

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