Kinderdepot und
Frühstart-Rente
Kinderdepot und Frühstart-Rente
Der beste Zeitpunkt ist immer jetzt!
Bei der Geldanlage für Kinder ist nicht die Höhe der Sparrate entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Beginns. Wer früh anfängt, schenkt seinem Kind etwas, das sich später nicht nachholen lässt: Zeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Zeit nutzen – heute mit einem Depot auf den Namen Ihres Kindes, ab 2027 ergänzt um die staatliche Frühstart-Rente.
Unser Angebot
Ein Kinderdepot ist schnell eröffnet – die eigentliche Arbeit liegt davor und danach: in der Wahl einer Strategie, die dreißig Jahre und mehr trägt, in der steuerlichen Gestaltung und in der Frage, wie Sie Ihr Kind an den Umgang mit Vermögen heranführen.
Wir begleiten Familien, Großeltern und Paten dabei seit vielen Jahren. Sie erhalten ein breit gestreutes, kostenbewusst umgesetztes Portfolio auf den Namen des Kindes, eine klare Empfehlung zur Sparrate und eine Betreuung, die mitwächst – bis zu dem Tag, an dem Ihr Kind selbst entscheidet. Und sobald die geplante Frühstart-Rente in Kraft tritt, ordnen wir sie für Sie ein.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Ziele kennenzulernen.


FAQ
Fondsanteile sind Sondervermögen und bleiben im Eigentum des Kindes – auch bei einer Insolvenz der Depotbank oder eines Emittenten. Das Depot wird bei einer unserer Partnerbanken auf den Namen Ihres Kindes geführt.
Nach der derzeitigen Planung frühestens mit dem 65. Lebensjahr. Das geförderte Kapital ist für die Altersvorsorge gebunden und steht für frühere Vorhaben nicht zur Verfügung. Für diese Ziele ist das Kinderdepot der passende Weg.
Nein. Die staatliche Förderung ist an einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gebunden. Ein frei verfügbares Kinderdepot bleibt davon unberührt und behält seine Flexibilität – beide Bausteine lassen sich problemlos nebeneinander führen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant. Bis dahin können sich Einzelheiten noch ändern – wir halten Sie auf dem Laufenden.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zunächst Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 mit Wohnsitz in Deutschland, jeweils vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Weitere Jahrgänge sollen schrittweise folgen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Ja. Ein Kinderdepot kann von mehreren Personen bespart werden – etwa über einen Sparplan der Eltern und zusätzliche Einmalzahlungen zu Geburtstagen. Schenkungsteuerliche Freibeträge sind dabei in aller Regel unproblematisch, sollten bei größeren Beträgen aber mitbedacht werden.
Kinder verfügen über einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. In Verbindung mit einem Freistellungsauftrag und gegebenenfalls einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge in vielen Fällen vollständig steuerfrei. Wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.
Dem Kind. Sie verwalten das Depot als Sorgeberechtigte treuhänderisch und sind dabei an das Wohl des Kindes gebunden. Mit der Volljährigkeit erhält Ihr Kind die volle Verfügungsgewalt über das Vermögen.
Schon ein Sparplan im niedrigen zweistelligen Bereich entfaltet über 18 Jahre eine spürbare Wirkung. Wichtiger als die Höhe ist die Regelmäßigkeit – und der frühe Beginn. Einmalbeträge zu Geburtstagen oder zur Geburt lassen sich jederzeit ergänzen.




