Zulageberechtigt sind alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, also die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, außerdem Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter, Eltern in der Erziehungszeit sowie pflegende Angehörige. Neu ist, dass auch die meisten Selbstständigen und Freiberufler einbezogen werden.