Kinder verfügen über einen eigenen Sparer-Pauschbetrag und einen eigenen Grundfreibetrag. In Verbindung mit einem Freistellungsauftrag und gegebenenfalls einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Erträge in vielen Fällen vollständig steuerfrei. Wir zeigen Ihnen, worauf dabei zu achten ist.